Erwiderung auf BfS-Stellungnahme

Antwort auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zum Artikel „Krebsinzidenz von Anwohnern im Umkreis einer Mobilfunksendeanlage in Westfalen“ in der Zeitschrift Umwelt-Medizin-Gesellschaft, Heft 1/2009 von Eger et al.

Horst Eger und Frank Neppe

Die Aussagen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) haben behördliche Tradition:

Bereits 1995 zieht der Epidemiologe Goldsmith folgende Bilanz:

„Es gibt schwerwiegende politische und wirtschaftliche Gründe, warum so großer Wert darauf gelegt wird, dass Hochfrequenz–Mikrowellenstrahlung keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen hat. Genauso wie es unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung wichtige Gründe gibt, warum die Risiken genauer dargestellt werden sollten. Diejenigen unter uns, die für Public Health sprechen, müssen sich auf eine Opposition gefasst machen, die zwar den Namen nach wissenschaftlich ist, aber nicht im Kern. Zur Zeit scheint bei dem für die Regulierung (Schutzbestimmungen) zuständigen Behörden, die für Schutz sorgen sollten, wenig Interesse für oder Verständnis von epidemiologischen Informationen gegeben zu sein. Während wir epidemiologische Studien so gut durchführen, wie wir nur können, müssen wir, die wir um einen Schutz der Gesundheit und eine sorgfältige Identifikation von Risiken besorgt sind, außerdem ständigen Druck auf die für die Regulierung zuständigen Stellen ausüben, epidemiologische Gedanken in ihre Arbeit einzuschließen“ (1).

Professor Neil Cherry, der diesen Artikel zitiert, wird 2002 noch deutlicher: „Ich behaupte mit Nachdruck, dass die Vorgehensweise und die Schlussfolgerungen von ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) und WHO (World Health Organization) einen Standpunkt vertreten, der wissenschaftlich fehlerhaft ist. Die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung wird hierbei aufs Schwerste und Offensichtlichste gefährdet“ (2).

Dem BfS liegen seit Jahren eine Vielzahl von privat- und amtsärztlich dokumentierten akuten Gesundheitsschädigungen von Mobilfunksenderanwohnern vor (3, 4).

In einem Teil der Fälle wurde die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte überprüft und daraus deren gesundheitliche Unbedenklichkeit gefolgert. Eine Kausalanalyse der Gesundheitsschäden durch eine VorOrt-Senderabschaltung erfolgte weder in den zitierten Fällen, noch im deutschen Mobilfunkforschungsprogramm.

NACHWEISE

  • (1) GOLDSMITH J. (1995): Epidemiological evidence of radiofrequency radiation (microwave) effects on health in military, broadcasting, and occupational studies , International Journal of Occupational and Environmental Health 1995(1): 47–57
  • (2) CHERRY N. (2000/2002): Kritik der Einschätzungen der Auswirkungen auf die Gesundheit in den ICNIRP-Richtlinien für Hochfrequenz und Mikrowellenstrahlung (100 Khz bis 300 Ghz) ICNIRP Lincoln University 31.12.2000, dt. Übersetzung 09.07.2002. Download >>> [518 KB]
  • (3) Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsens (LUA), Schreiben vom 15.4.2004, Aktenzeichen Ho/Lie 25-0221-K/ 569
  • (4) Protokoll des Fachgesprächs zum Thema „Gesundheitliche Auswirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks – Befundberichte“ im Bundesamt für Strahlenschutz, Neuherberg, 02.08.2006 http://www.emf-forschungsprogramm.de/veranstaltungen/protokoll_fallbeispiele_111206.html.

Dokumente

Stellungnahme BfS >>>

Stellungnahme Eger und Neppe >>>