Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Hirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb der Grenzwerte.
NRW-Umweltministerium, 1998, in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines besorgten Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung